Praxis für Psychotherapie
Psychotherapie für Erwachsene und Jugendliche

Dipl.-Psych. J. Klein,
Stratenbarg 2, 22393 Hamburg
Mail: [email protected]
Telefon: 040 633 18 888

Abrechnung/ Kosten

Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten
In meiner Praxis für Psychotherapie wird die Behandlung ge­setz­lich ver­sicherter erwachsener und jugendlicher Patient­Innen (ab 15 Jahren) von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Da sich die Tarife und Leistungsumfänge jedoch unterscheiden, empfehle ich Ihnen, Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Das heißt, dass die Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Einzel- sowie im Gruppensetting in der Regel tragen, wenn eine »Störung mit Krankheitswert« vorliegt. Eine Störung mit Krankheits-wert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss.

Diese Diagnose sowie Ihre Therapie- und Veränderungsmotivation finden wir gemeinsam in einem ersten Gespräch (sogenannte "Psychotherapeutische Sprechstunde") heraus.
In diesem Erstgespräch wird auch geklärt, welche Art von Psychotherapie für Sie passend wäre, und ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt von ambulanter, teilstationärer oder stationärer Behandlung am meisten profitieren würden.

Psychotherapie bei Selbstzahlern

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. Für eine Sitzung (50 Min.) berechne ich ein Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)